Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der*die Auftragnehmer*in bietet den Kund*innen verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen.
1.1.2 Der*die Auftragnehmer*in schließt keine Verträge mit Verbraucher*innen bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der*die Auftragnehmer*in ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer*innen zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer*innen einsetzen dürfen. Der*die Auftragnehmer*in bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleinige*r Vertragspartner*in der Kund*innen. Der Einsatz von Subunternehmer*innen erfolgt nicht, sofern für den*die Auftragnehmer*in ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen der Kund*innen zuwiderläuft.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch die Kund*innen verwendet werden, erkennt der*die Auftragnehmer*in – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.2 Mitwirkungspflichten der Kund*innen
1.2.1 Sofern die Kund*innen dem*der Auftragnehmer*in Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegebenen Leistungen zur Verfügung stellen, haben sie dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der*die Auftragnehmer*in von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber den Kund*innen zu erbringen. Der*die Auftragnehmer*in ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell der Kund*innen und/oder die von den Kund*innen selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der*die Auftragnehmer*in wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die von den Kund*innen zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit die Kund*innen bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilen, haften sie hierfür selbst.
1.2.2 Die Kund*innen sind verpflichtet, die von ihnen zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Sie haben ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
1.2.3 Die Kund*innen sind – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellen diese dem*der Auftragnehmer*in rechtzeitig zur Verfügung. Stellen die Kund*innen diese nicht zur Verfügung und machen sie auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der*die Auftragnehmer*in nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom*von der Auftragnehmer*in zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit der Kund*innen entstehen, ist der*die Auftragnehmer*in gegenüber den Kund*innen in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
1.2.6 Kommen die Kund*innen ihren Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)
2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben der Kund*innen. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellen die Kund*innen beim*bei der Auftragnehmer*in zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihnen gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen von den Kund*innen festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den*die Auftragnehmer*in dar. Der*die Auftragnehmer*in wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen der Kund*innen nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch die Kund*innen kommt ein Vertrag zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen zustande.
2.1.4 Die Kund*innen können jederzeit Wünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der*die Auftragnehmer*in nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der*die Auftragnehmer*in die Kund*innen zur Abnahme der Webseite auffordern.
2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des*der Auftragnehmer*in ist, dass sämtliche von den Kund*innen zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen dem*der Auftragnehmer*in rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit der Kund*innen entstehen, ist der*die Auftragnehmer*in gegenüber den Kund*innen in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom*von der Auftragnehmer*in nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1.9 Der*die Auftragnehmer*in ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, die Kund*innen zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher den Kund*innen, sich über die für ihren Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrecht
lichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch eine*n spezialisierte*n Rechtsanwält*in prüfen zu lassen.
2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der*die Auftragnehmer*in zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch müssen die Kund*innen die weitergehenden Leistungsangebote des*der Auftragnehmer*in in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein die Kundschaft für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der*die Auftragnehmer*in haftet gegenüber den Kund*innen nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben der Kund*innen. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom*von der Auftragnehmer*in zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein von den Kund*innen erstelltes, ausführliches Lastenheft sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der*die Auftragnehmer*in wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen der Kund*innen nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der*die Auftragnehmer*in erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der*die Auftragnehmer*in die Kund*innen unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Die Kund*innen haben zu eventuellen Vorschlägen des*der Auftragnehmer*in hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem*der Auftragnehmer*in verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der*die Auftragnehmer*in ein Pflichtenheft, das primär die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Die Kund*innen sind berechtigt, das vom*von der Auftragnehmer*in erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der*die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche der Kund*innen maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Sind die Kund*innen mit dem letzten Vorschlag des*der Auftragnehmer*in endgültig nicht einverstanden, können sie oder der*die Auftragnehmer*in das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des*der Auftragnehmer*in sind von den Kund*innen in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
2.2.5 Wird das Pflichtenheft von den Kund*innen abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch die Kund*innen abgenommenen Pflichtenhefts bedarf einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Der*die Auftragnehmer*in erbringt keine über die im von den Kund*innen abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der*die Auftragnehmer*in grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im von den Kund*innen abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch die Kund*innen entwickelt und programmiert der*die Auftragnehmer*in die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
2.2.6 Der*die Auftragnehmer*in stellt den Kund*innen neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern die Kund*innen nicht unverzüglich widersprechen. Der*die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, den Kund*innen die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen von den Kund*innen vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des*der Auftragnehmer*in ist, dass sämtliche von den Kund*innen zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen dem*der Auftragnehmer*in rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit der Kund*innen entstehen, ist der*die Auftragnehmer*in gegenüber den Kund*innen in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der*die Auftragnehmer*in die Kund*innen zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellen die Kund*innen vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, werden sie diese gegenüber dem*der Auftragnehmer*in schriftlich oder in Textform anzeigen. Der*die Auftragnehmer*in wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der*die Auftragnehmer*in vorübergehende Workarounds bereitstellen.
2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom*von der Auftragnehmer*in nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2.11 Der*die Auftragnehmer*in ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, die Kund*innen zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher den Kund*innen, sich über die für ihren Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch eine*n spezialisierte*n Rechtsanwält*in prüfen zu lassen.
2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der*die Auftragnehmer*in zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch müssen die Kund*innen die weitergehenden Leistungsangebote des*der Auftragnehmer*in in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein die Kundschaft für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der*die Auftragnehmer*in haftet gegenüber den Kund*innen nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der*
die Auftragnehmer*in den Kund*innen Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der*die Auftragnehmer*in kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der*die Auftragnehmer*in zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch müssen die Kund*innen die weitergehenden Leistungsangebote des*der Auftragnehmer*in in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
2.3.3 Der*die Auftragnehmer*in haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen der Kund*innen verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des*der Auftragnehmer*in liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der*die Auftragnehmer*in schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
2.4 Webhosting
2.4.1 Der*die Auftragnehmer*in bietet den Kund*innen auch das Hosten der von ihm*ihr erstellten Webseiten / Shops an. Der*die Auftragnehmer*in wird zur Erfüllung seiner*ihrer Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird der*die Auftragnehmer*in die Kund*innen vor Vertragsschluss informieren. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.4.2 Die Verfügbarkeit der vom*von der Auftragnehmer*in zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom*von der Auftragnehmer*in nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs des*der Auftragnehmer*in etc.).
2.4.3 Es obliegt den Kund*innen, regelmäßige Sicherungskopien ihrer gehosteten Daten zu erstellen. Sind die Kund*innen hierzu nicht in der Lage, haben sie den*die Auftragnehmer*in oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haften die Kund*innen selbst.
2.4.4 Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern der*die Auftragnehmer*in Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er*sie wie folgt vorgehen:
2.4.4.1 Der*die Auftragnehmer*in wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann der*die Auftragnehmer*in diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Der*die Auftragnehmer*in wird die Kund*innen zur Stellungnahme auffordern und ihnen hierfür eine angemessene Frist einräumen.
2.4.4.2 Sobald die Stellungnahme der Kund*innen vorliegt oder wenn die Kund*innen innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben haben, wird der*die Auftragnehmer*in eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung der Kund*innen (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist der*die Auftragnehmer*in gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Der*die Auftragnehmer*in wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die vom*von der Auftragnehmer*in bereitgestellten Dienste, dessen Kund*innen und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung der Kund*innen (sofern vorhanden) berücksichtigen.
2.4.4.3 Der*die Auftragnehmer*in wird die Kund*innen über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
2.4.4.4 Der*die Auftragnehmer*in wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Er*sie wird jedoch tätig, sobald er*sie selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern die Kund*innen Kenntnis von derartigen Inhalten erlangen, können sie sich selbstverständlich jederzeit an den*die Auftragnehmer*in wenden; hierzu können sie die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
3.1 Gestaltung von Printprodukten
3.1.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben der Kund*innen (z. B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
3.1.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellen die Kund*innen beim*bei der Auftragnehmer*in zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihnen gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den*die Auftragnehmer*in dar. Der*die Auftragnehmer*in wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen der Kund*innen nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch die Kund*innen kommt ein Vertrag zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen zustande.
3.1.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen der Kund*innen bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Wünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der*die Auftragnehmer*in nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.1.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht den Kund*innen das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünschen die Kund*innen darüber hinaus weitere Änderungen, so haben sie die Mehrkosten zu tragen.
3.1.5 Voraussetzung für die Tätigkeit des*der Auftragnehmer*in ist, dass die Kund*innen sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem*der Auftragnehmer*in vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Für Verzögerungen und Verspät
ungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit der Kund*innen entstehen, ist der*die Auftragnehmer*in gegenüber den Kund*innen in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommen die Kund*innen dieser Verpflichtung nicht nach, kann der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.1.6 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der*die Auftragnehmer*in bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Die Kund*innen haben keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
3.2 Abwicklung von Printaufträgen
3.2.1 Der*die Auftragnehmer*in bietet den Kund*innen die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u. Ä.) an. Der*die Auftragnehmer*in übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z. B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet der*die Auftragnehmer*in die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
3.2.2 Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt der*die Auftragnehmer*in die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine*n Druckdienstleister*in. Vertragspartner*in der Kund*innen ist in diesem Fall ausschließlich der*die Auftragnehmer*in. Zwischen den Kund*innen und dem*der Druckdienstleister*in entsteht keine Vertragsbeziehung. Der*die Auftragnehmer*in stellt den Kund*innen die Printprodukte direkt in Rechnung. Die Kund*innen nehmen die Printprodukte gegenüber dem*der Auftragnehmer*in ab.
3.2.3 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt der*die Auftragnehmer*in den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem*der Druckdienstleister*in im Namen und auf Rechnung der Kund*innen ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Der*die Auftragnehmer*in tritt gegenüber dem*der Druckdienstleister*in als reine*r Vermittler*in auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen den Kund*innen und dem*der Druckdienstleister*in. Der*die Auftragnehmer*in ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der*die Auftragnehmer*in informiert die Kund*innen über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit den Kund*innen ab und ist an deren Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des*der Druckdienstleister*in. Die Kund*innen bezahlen die Leistungen direkt gegenüber dem*der Druckdienstleister*in. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem*der Druckdienstleister*in. Es obliegt den Kund*innen, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Der*die Auftragnehmer*in haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den*die Druckdienstleister*in, speziell nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Der*die Auftragnehmer*in stellt im Streitfall den Kund*innen – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüber hinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens des*der Auftragnehmer*in nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2.4 Die Kund*innen sind verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den*die Druckdienstleister*in sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen überprüft der*die Auftragnehmer*in die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn die Kund*innen die finale Druckfreigabe erteilt haben.
3.2.5 Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z. B. PDF, InDesign), werden die Kund*innen die Druckdaten in diesem Format übermitteln.
3.3 Erstellung von Texten / Copywriting
3.3.1 Der*die Auftragnehmer*in erstellt für die Kund*innen u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
3.3.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der*die Auftragnehmer*in diese den Kund*innen zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht den Kund*innen das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünschen die Kund*innen darüber hinaus weitere Änderungen, so haben sie die Mehrkosten zu tragen.
3.3.3 Sofern der*die Auftragnehmer*in mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch die Kund*innen; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern die Kund*innen die Texte selbst veröffentlichen oder veröffentlichen sollen, haben sie die Texte vorab abzunehmen. Sofern die Kund*innen die Texte vor Abnahme veröffentlichen, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
3.3.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der*die Auftragnehmer*in ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
3.4 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
3.4.1 Der*die Auftragnehmer*in übernimmt nach Vereinbarung mit den Kund*innen die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
3.4.2 Hierzu stellen die Kund*innen beim*bei der Auftragnehmer*in zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihnen gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den*die Auftragnehmer*in dar. Der*die Auftragnehmer*in wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen der Kund*innen nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch die Kund*innen kommt ein Vertrag zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen zustande.
3.4.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des*der Auftragnehmer*in ist, dass die Kund*innen sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem*der Auftragnehmer*in vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Kommen die Kund*innen dieser Verpflichtung nicht nach, kann der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht den Kund*innen, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünschen die Kund*innen nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
3.4.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der*die Auftragnehmer*in die Kund*innen zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden den Kund*innen in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
3.4.6 Der*die Auftragnehmer*in räumt den Kund*innen die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch die Kund*innen an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem*der Auftragnehmer*in. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des*der Auftragnehmer*in durch die Kund*innen weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
3.4.7
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die Kund*innen über.
Teil 4 – Marketing
4.1 SEO-Marketing
Der*die Auftragnehmer*in bietet den Kund*innen u. a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der*die Auftragnehmer*in ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des*der Auftragnehmer*in das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder von den Kund*innen ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
5.1 Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des*der Auftragnehmer*in ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
5.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der*die Auftragnehmer*in die Kund*innen zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der*die Auftragnehmer*in den Kund*innen in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich die Kund*innen innerhalb dieser Frist nicht äußern oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigern, gilt das Werk als abgenommen.
5.3 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim*bei der Auftragnehmer*in. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den*die Auftragnehmer*in resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
5.4.1 Der*die Auftragnehmer*in räumt den Kund*innen – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch die Kund*innen – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
5.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilen die Kund*innen dem*der Auftragnehmer*in ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der*die Auftragnehmer*in dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu den Kund*innen zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber*in hinzuweisen, ohne dass den Kund*innen dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.4.3 Ferner ist der*die Auftragnehmer*in berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom*von der Auftragnehmer*in erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass den Kund*innen hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
5.5 Vertraulichkeit
Der*die Auftragnehmer*in wird alle ihm*ihr zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien der Kund*innen oder mit ihnen verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der*die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferant*innen, Grafiker*innen, Programmierer*innen, Filmproduzent*innen, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
5.6 Haftung/Freistellung
5.6.1 Der*die Auftragnehmer*in haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der*die Auftragnehmer*in fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem*der Auftragnehmer*in nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*innen regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung des*der Auftragnehmer*in ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des*der Auftragnehmer*in für seine*ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter*innen.
5.6.2 Die Kund*innen stellen den*die Auftragnehmer*in von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den*die Auftragnehmer*in aufgrund von Verstößen der Kund*innen gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.7 Schlussbestimmungen
5.7.1 Die zwischen dem*der Auftragnehmer*in und den Kund*innen geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.7.2 Sofern die Kund*innen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, vereinbaren die Parteien den Sitz des*der Auftragnehmer*in als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
5.7.3 Der*die Auftragnehmer*in ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskund*innen werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern die Bestandskund*innen nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widersprechen, gilt ihre Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widersprechen sie, treten die Änderungen nicht in Kraft; der*die Auftragnehmer*in ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.